Leistungen

Beratung

Definition:

Unter Beratung verstehen wir, die Bereitstellung wertvoller Unterstützung und fachkundiger Beratung in verschiedenen Bereichen.

Ziel:

Unser Beratungsdienst zielt darauf ab, Ihnen bei wichtigen Themen wie Hilfsmitteln, Inkontinenzversorgung, Pflegegradbeantragung und der Vermittlung zur Pflegeberatung nach §37 Abs. 3 SGB XI an einen zugelassenen Dienstleister zur Seite zu stehen.

Inhalt:

Hilfsmittelberatung:

Unsere Experten bieten Ihnen umfassende Beratung zum Thema Hilfsmittel an. Wir informieren Sie über die verschiedenen Arten von Hilfsmitteln, die Ihnen im Alltag Unterstützung bieten können, sei es Mobilitätshilfen, technische Assistenzsysteme, Pflegebetten oder andere Geräte. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl des richtigen Hilfsmittels, beraten Sie zu Finanzierungsmöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Beantragung bei den zuständigen Stellen.

Inkontinenzversorgung:

Wir verstehen, dass eine angemessene Versorgung bei Inkontinenz eine große Bedeutung hat. Wir stehen Ihnen zur Seite und informieren Sie über verschiedene Produkte und Versorgungsmöglichkeiten, wie Inkontinenzhilfsmittel, Hautpflegeprodukte und Hygienemaßnahmen. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Produkte und unterstützen Sie bei der Beantragung und Abrechnung mit den Kranken- und Pflegekassen.

Pflegegradbeantragung:

Die Beantragung eines Pflegegrades kann komplex sein. Wir
unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihres individuellen Pflegebedarfs, helfen Ihnen bei der Dokumentation Ihrer Beeinträchtigungen und unterstützen Sie bei der Erstellung des Antrags auf einen Pflegegrad. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, von der Antragsstellung bis zur Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den entsprechenden Gutachter.

Vermittlung zur Pflegeberatung:

Nach §37 Abs. 3 SGB XI haben Sie Anspruch auf eine unabhängige Pflegeberatung. Wir vermitteln Sie gerne an zugelassene Pflegeberatungsdienste, die Ihnen bei allen Fragen rund um Pflegeleistungen, Unterstützungsangebote und finanzielle Entlastungsmöglichkeiten zur Seite stehen. Wir arbeiten mit vertrauenswürdigen und kompetenten Dienstleistern zusammen, um sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Beratung und Unterstützung erhalten.

Wir sind berechtigt für Sie, mit der Kranken- und Pflegekasse abzurechnen. Dazu zählen die Abrechnung des Entlastungsbetrages, die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die Umwandlung der Pflegesachleistung in Betreuungsleistungen zu 40 Prozent.lten.